Die Konzessionsabgabe
Die Netzbetreiber nehmen öffentlichen/kommunalen Raum in Anspruch, um ihre Versorgungsnetze zu bauen und
zu betreiben. Für dieses Recht müssen sie an die Kommunen die Konzessionsabgabe
entrichten. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist in der
Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt. Sie hängt im Wesentlichen von der
Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl), von der Spannungsebene des Netzanschlusses
(Niederspannung oder Mittelspannung) und von der Verbrauchsstruktur (Leistung
und Jahresverbrauch) ab. Beim Strom beträgt sie 1,32 bis 2,39 ct/kWh. Für Gas
berechnen die Kommunen zwischen 0,51 ct/kWh und 0,93 ct/kWh.
Reduzierte
Konzessionsabgabe bei Strom
Sogenannte
Sondervertragskunden sparen über 95% der Konzessionsabgabe – sie zahlen nur 0,11
ct/kWh. Sondervertragskunde ist jeder, der a) mindestens 30.000 kWh pro Jahr
verbraucht und b) in wenigstens zwei Monaten eine Höchstleistung von 30 kW
erreicht.
Mit einem intelligenten
Stromzähler können somit auch Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch unter 100.000
kWh (SLP-Kunden) ihre Leistungsspitzen messen und ihr Einsparpotenzial bei der
Konzessionsabgabe ermitteln.
Reduzierte
Konzessionsabgabe bei GAS
Bei
Erdgas profitieren alle Unternehmen von einer reduzierten Konzessionsabgabe,
die nicht im Rahmen der Grund-/Ersatzbesorgung beliefert werden. Sie zahlen
lediglich 0,03 ct/kWh. Bei einem Gas-Jahresverbrauch von über 5 Mio. kWh
entfällt die Konzessionsabgabe sogar vollständig.
ENERGIE IST UNSER ANTRIEB
|
|
Für die Kontaktaufnahme benutzen Sie einfach folgendes Formular, das Sie
uns einfach per Fax oder E-Mail-Anhang zusenden können.
Hier geht es zum Formular